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   BGH, 12.03.1996 - VI ZR 180/95   

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https://dejure.org/1996,53253
BGH, 12.03.1996 - VI ZR 180/95 (https://dejure.org/1996,53253)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1996 - VI ZR 180/95 (https://dejure.org/1996,53253)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1996 - VI ZR 180/95 (https://dejure.org/1996,53253)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08

    Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der

    Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es vielmehr aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (Senatsurteile BGHZ 138, 1, 5 f.; vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 205/93 - VersR 1995, 46 f. und vom 27. Januar 1998 - VI ZR 339/96 - VersR 1998, 585, 586; OLG Hamm, VersR 1996, 756, 757 mit NA-Beschluss des erkennenden Senats vom 12. März 1996 - VI ZR 180/95).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Muß hingegen bereits die Unterlassung der Befunderhebung als grober ärztlicher Fehler beurteilt werden, wie das der Fall sein kann, wenn die Befundung aus medizinischen Gründen zweifelsfrei geboten war (Senatsurteil vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 205/93 - VersR 1995, 46 f.m.w.N.), und wie dies vom OLG Hamm (VersR 1996, 756, 757 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 12. März 1996 - VI ZR 180/95 -) für einen vergleichbaren Fall bejaht worden ist, so greifen im Hinblick auf diesen groben Fehler auch für die Kausalitätsfrage die Regeln über Beweiserleichterungen ein, die generell im Fall grob behandlungsfehlerhaften Verhaltens anzuwenden sind.
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